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Leinenpflicht im Wald und am Waldrand

Neu gilt im Wald und am Waldrand jeweils vom 1. April bis zum 31. Juli eine Leinenpflicht. Als Waldrand wird dabei eine Zone bis 50 Meter Distanz zum Wald definiert. Die Leinenpflicht soll Rehkitze und andere Jungtiere sowie Bodenbrüter vor Hunden schützen.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage www.birmensdorf.ch.