Nach der Aufhebung durch den Bezirksrat hat der Gemeinderat das Budget 2019 der Politischen Gemeinde Birmensdorf überarbeitet. Auf der Aufwandseite wurden CHF 106’000 eingespart; beim Ertrag werden die Grundstückgewinnsteuern um CHF 200’000 höher veranschlagt. Bei einem gleichbleibenden Steuerfuss von 44 % beläuft sich der Aufwandüberschuss auf CHF 159’200. Die Gemeindeversammlung findet am 19. März 2019 statt.
Am 1. Januar 2018 trat das neue Gemeindegesetz in Kraft, welches vorgibt, dass pro Jahr ein Aufwandüberschuss höchstens in der Höhe der budgetierten Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen zuzüglich 3 % des Steuerertrags budgetiert werden darf. Weil die Gemeindeversammlung am 20. November 2018 die vom Gemeinderat beantragte Steuerfusserhöhung abgelehnt hatte, überschritt das Budget 2019 den maximal zulässigen Aufwandüberschuss um CHF 74’060. Der Bezirksrat hat deshalb am 25. Januar 2019 die Beschlüsse der Gemeindeversammlung über das Budget 2019 und die Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019 aufgehoben. Gleichzeitig hat die Aufsichtsbehörde den Gemeinderat angewiesen, bis Ende März 2019 der Gemeindeversammlung ein neues, den gesetzlichen Vorgaben entsprechendes Budget 2019 sowie einen neuen Antrag auf Festsetzung des Steuerfusses für das Jahr 2019 zu unterbreiten.
Die Aufhebung des Budgets und des Steuerfusses hat zur Folge, dass sich Behörden und Verwaltung zurzeit mit einem so genannten Notbudget behelfen müssen. Es dürfen nur Ausgaben getätigt werden, die für die ordentliche und wirtschaftliche Verwaltungstätigkeit unerlässlich sind. Die wesentlichsten Auswirklungen zeitigt das Notbudget bei den Investitionen im Baubereich. Bis zum Vorliegen eines rechtskräftigen Budgets sind alle Projekte auf Eis gelegt, deren Verschiebung keine Folgekosten verursachen. Weiter kann zum Beispiel die Bibliothek keine Medien anschaffen und die Verlängerung des erweiterten Versuchsbetriebs des Ruftaxis Landikon ‑ Birmensdorf, Bahnhof, lässt sich einstweilen nicht umsetzen. In Bezug auf die Einnahmen bedeutet das Notbudget, dass Gebühren, Steuern Vorjahre oder Bussen erhoben und bezogen werden dürfen; die Steuern des Budgetjahres dagegen können zurzeit nicht fakturiert werden.
Der Gemeinderat unterbreitet der Gemeindeversammlung ein überarbeitetes Budget mit einem um CHF 106’000 reduzierten Aufwand und einem um CHF 200’000 erhöhten Ertrag aus Grundstückgewinnsteuern. Bei einem Gesamtaufwand von CHF 27’422’000 und einem Gesamtertrag von CHF 27’262’800 ergibt sich ein Aufwandüberschuss von CHF 159’200. Der Steuerfuss beträgt unverändert 44 % des einfachen Gemeindesteuerertrags. Damit werden die Vorgaben des Gemeindegesetzes eingehalten. Die Gemeindeversammlung ist auf Dienstag, 19. März 2019, 19:30 Uhr, angesetzt und findet im Gemeindezentrum Brüelmatt statt. Der Beleuchtende Bericht wird am 1. März 2019 mit dem „Birmensdorfer“ in alle Haushaltungen verteilt.