Das Gemeindehaus sowie das Betreibungs- und Gemeindeammannamt bleiben am Montagnachmittag, 19. April 2021, geschlossen. Am Vormittag gelten die normalen Öffnungszeiten.
Gemäss Art. 60 Abs. 1 des Vollzugsreglements zur Personalverordnung gilt der Nachmittag des Sechseläutens als halber Ruhetag; dies gilt unabhängig davon, ob der Anlass durchgeführt wird oder nicht.
Wir danken für Ihr Verständnis und sind gerne am Dienstag, 20. April 2021, wieder für Sie
da!
Gemeindeverwaltung / Zentrale Dienste