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Steuererklärungsverfahren im Jahre 2023

Alle Steuerpflichtigen werden zur Abgabe einer Steuererklärung 2022 für die Staats- und Gemeindesteuern und für die direkte Bundessteuer aufgefordert. Die Aufforderung zur Einreichung von Steuererklärungen und Verrechnungsanträgen wurde im Amtsblatt vom 6. Januar 2023 veröffentlicht.

Das Gemeindesteueramt Birmensdorf hat die Formulare den Personen, deren Steuerpflicht bekannt ist, bereits zugestellt. Wer kein Formular erhalten hat, muss von sich aus ein solches beim Steueramt Birmensdorf verlangen.

Seit der Steuerperiode 2020 können Sie Ihre Steuererklärung online ohne Unterschrift und ohne Freigabequittung einreichen. Ausserdem können Sie Ihre Beilagen zur Steuererklärung hochladen, so dass die Steuererklärung komplett papierlos erledigt werden kann. Das Design wurde ebenfalls erneuert und gestaltet sich nun übersichtlicher und kundenfreundlicher. Die Wegleitung ist neu dynamisch gestaltet und direkt in die Steuererklärung integriert. Weitere Details zu den Online-Steuererklärungen finden Sie unter www.zh.ch/zhprivatetax . Wir empfehlen Ihnen die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Sie werden dadurch im Folgejahr automatisch eine reduzierte Formularzustellung erhalten. Damit können wir mit Ihrer Hilfe Ressourcen nachhaltig einsparen. Der persönliche Zugangscode befindet sich auf dem Steuererklärungsformular oder auf dem Brief bei stark reduziertem Versand.

Die Steuererklärung 2022 kann auch mit dem Steuererklärungsprogramm Private Tax ausgefüllt werden. Das entsprechende Programm können Sie ebenfalls auf der Internetseite des Kantons Zürich kostenlos herunterladen. Die Steuer-CD-Rom wurde bereits im Jahr 2020 abgeschafft. Für diesen Weg müssen Sie die Steuererklärung aber weiterhin ausdrucken, unterzeichnen und an das Scan-Center Winterthur senden.

Reichen Sie die vollständig ausgefüllte und unterzeichnete Steuererklärung mit sämtlichen Belegen bis zum 31. März 2023 ein.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, die Steuererklärung fristgerecht einzureichen, können Sie vor Ablauf der Frist beim Steueramt Birmensdorf ein begründetes Gesuch um Fristverlängerung stellen. Sie können die Fristerstreckung auch online unter www.birmensdorf.ch beantragen.

Haben Sie Fragen? Oder benötigen Sie (weitere) Formulare? Das Gemeindesteueramt hilft Ihnen gerne weiter.

Ihr Gemeindesteueramt

Birmensdorf