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Verkehrsanordnung: Parkieren verboten

Verkehrsanordnung der Gemeinde Birmensdorf

Auf Antrag der Gemeinde, Sicherheit und Gesundheit, hat die Kantonspolizei folgende Verkehrsanordnung verfügt:

Parkieren verboten

Auf der Dorfstrasse, am Ende der Strasse, ist das Parkieren von Fahrzeugen auf dem Wendeplatz verboten.

Gegen diese Verfügung kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, bei der Sicherheitsdirektion des Kantons Zürich, Rekursabteilung, Postfach, 8090 Zürich, Rekurs eingereicht werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angefochtene Verfügung ist beizulegen oder genau zu bezeichnen. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen.

Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.