Vorübergehende Verkehrsanordnung Schwandenweg
Mit Beschluss vom 3. Februar 2025 hat der Gemeinderat verfügt:
Fahrverbot Einlenkerbereich Schwandenweg in Stallikerstrasse
Aufgrund von Bauarbeiten an der Sihltal Zürich Uetliberg Bahn AG wird der öffentliche Verkehr vorübergehend umgeleitet. Der Einlenkerbereich des Schwandenwegs in die Stallikerstrasse wird deshalb als Wendeplatz für den öffentlichen Busverkehr eingerichtet. Zur Sicherstellung der Nutzbarkeit des Wendeplatzes wird ein allgemeines Fahrverbot erlassen. Die Zufahrt für den öffentlichen Buslinienverkehr sowie die Forstzufahrt zum Schwandenweg bleiben gewährleistet.
Gegen diese Verkehrsanordnung kann während der Frist bei der Kontaktstelle Rekurs erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen. Einem allfälligen Rekurs wird die aufschiebende Wirkung entzogen.
Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.