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Wahlanordnung – Summarische amtliche Publikation

Erneuerungswahl der Synode für 1 Mitglied der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich für die Amtsdauer 2019 ‑ 2023

Mit Beschluss vom 14. Mai 2018 hat der Synodalrat der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich die Erneuerungswahlen der Mitglieder der Synode für die Amtsdauer 2019 ‑ 2023 angeordnet. Auf die Römisch-katholische Kirchgemeinde Birmensdorf, umfassend das Gebiet der politischen Gemeinden Birmensdorf, Uitikon und Aesch, entfällt 1 Mandat. Die Durchführung dieser Erneuerungswahlen erfolgt nach den Vorschriften der Kirchenordnung der Römisch-katholischen Körperschaft des Kantons Zürich vom 29. Januar 2009 (KO), dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003 (GPR) und der Verordnung über die politischen Rechte vom 27. Oktober 2004 (VPR).

Wahlvorschläge können bei der Gemeindeverwaltung bezogen und auf www.birmensdorf.ch heruntergeladen werden und sind bis spätestens am Mittwoch, 24. Oktober 2018, beim Gemeinderat Birmensdorf, Stallikonerstrasse 9, 8903 Birmensdorf, einzureichen. Die provisorischen Wahlvorschläge werden nach Ablauf der ersten Frist veröffentlicht. Innert einer zweiten Frist von 7 Tagen, von der massgebenden amtlichen Publikation an gerechnet, können die Vorschläge geändert, zurückgezogen oder neue eingereicht werden.

Der Gemeinderat Birmensdorf als wahlleitende Behörde erklärt die/den Vorgeschlagene/n als gewählt, wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind. Andernfalls wird am 10. Februar 2019 eine Urnenwahl durchgeführt.

Die massgebende amtliche Publikation wird auf der Website www.birmensdorf.ch veröffentlicht.

Gemeindeverwaltung / Präsidiales und Kultur