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Wie kommen eigentlich die Warnungen zur Waldbrandgefahr zustande?

von 24. April 2020Juni 22nd, 2022Kurz-/Medienmitteilungen

Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) informiert und warnt in Zusammenarbeit mit den Kantonen über die Waldbrandgefahr. Für das Ergreifen der Massnahmen sind die Kantone zuständig. Das BAFU sammelt die Informationen über die Massnahmen aus den Kantonen so schnell und kohärent wie möglich und stellt sie in einer Übersichtskarte (www.waldbrandgefahr.ch) dar. In dieser Übersicht wird jeweils die höchste Gefahr im Kanton dargestellt, wobei es regionale Unterschiede innerhalb eines Kantons geben kann.

 

Stand der letzten Änderung: Freitag: 17. April 2020. 12:23 Uhr (Das Datum wird geändert, wenn eine Massnahme- oder eine Gefahr-Änderung von einem Kanton gemeldet wird)

Für den Kanton Zürich gilt zum Zeitpunkt des Verfassens dieser Zeilen die Gefahrenstufe 3 = erheblich. Dies bedeutet: Mahnung zu sorgfältigem Umgang mit Feuer im Wald und in Waldesnähe und im Freien.

Die Gemeinden sind im engen Kontakt mit dem kantonalen Amt für Landschaft und Natur, und können bei einer Verschärfung der Situation selbstständig über Feuerverbote verfügen. Diese wollen zukünftig terminlich mit allen Gemeinden im Bezirk koordiniert werden.

Jedes unkontrollierte Feuer im Wald wird als Waldbrand bezeichnet. Waldbrände stören das Ökosystem und können die Funktionen des Waldes (z.B. Schutz) beeinträchtigen. Sie entstehen in den meisten Fällen durch menschliche Aktivitäten.

Aufgrund der anhaltenden Trockenheit hat die Feuerwehr Birmensdorf-Aesch in einer Sonderaktion über die Ostertage zweimal täglich auf den Gemeindegebieten von Birmensdorf und Aesch die befestigten Feuerstellen abgefahren, die Leute informiert und auf die Gefahren hingewiesen. Zum Schluss wurde jeweils noch eine PET Flasche mit Wasser zum selbständigen Löschen abgegeben. Eine Geste, die bei der Bevölkerung gut aufgenommen wurde. Den Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Präsenz der Feuerwehr aufgefallen. Sie haben die Situation im Zusammenhang mit der aussergewöhnlichen Trockenheit erkannt. Trotzdem trafen die Angehörigen der Feuerwehr auf ihrem Kontrollgang auf eine wilde, brennende und verlassene Feuerstelle, die sie dann löschten.

Helfen Sie mit, Waldbrände zu verhindern. Beim Umgang mit Feuer und Flammen im Wald ist stets Vorsicht geboten. Halten Sie die Verhaltensregeln im Wald und in Waldesnähe unbedingt ein:

  • Kein brennendes oder glühendes Material wegwerfen (Zigaretten, Zündhölzer usw.)
  • Feuer nur in befestigten Feuerstellen entfachen
  • Feuer laufend überwachen und Funkenwurf sofort löschen
  • Feuer vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig mit Wasser löschen
  • Bei starkem und böigem Wind aufs Feuern verzichten
  • Am besten gar kein Feuer machen

Weitere Infos finden Sie unter: https://www.bussgeld-info.de/waldbrandgefahr/

Paul Gähler, Ressortvorsteher Sicherheit

Quellen: BAFU, Baudirektion des Kanton Zürich, Feuerwehr Birmensdorf-Aesch