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Zügeltermin – Drittmeldepflicht bei Aus-/Einzügen der Mieterinnen und Mieter

Gemäss § 8 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) des Kantons Zürich sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei Monaten Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Gemeinde zu melden.

Die Portallösung der Drittmeldepflicht wurde neu realisiert und steht unter www.drittmeldung.ch zur Verfügung. Der Gebäudeidentifikator (EGID) sowie der Wohnungsidentifikator (EWID) können über www.map.geo.admin.ch ermittelt werden. Bei Fragen ist die Abteilung Sicherheit und Gesundheit unter Telefon 044 739 12 00 oder sicherheit@birmensdorf.ch gerne behilflich.

Vielen Dank für Ihre wertvolle Unterstützung.

Abteilung Sicherheit und Gesundheit