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Austritt aus dem Zweckverband Spitalverband Limmattal; Fakten zum Antrag des Gemeinderates

Mit Bezug auf die Gegendarstellungen und Leserbriefe im „Birmensdorfer“ vom 2. November 2018 halten wir folgende Fakten fest:

  • Die freie Spital- und Pflegeheimwahl ist und bleibt für Birmensdorferinnen und Birmensdorfer gewährleistet, und sie machen schon heute von dieser Wahlfreiheit Gebrauch: Die Mehrzahl wird in Spitälern in der Stadt Zürich behandelt (Spital Limmattal etwa 40 %); die meisten Pflegebedürftigen sind im Alterszentrum am Bach (AZAB).
  • Das Akutspital Limmattal nimmt jederzeit Einwohnerinnen und Einwohner von Birmensdorf auf ‑ auch nach einem allfälligen Austritt aus dem Spitalverband.
  • Das neue Pflegezentrum reserviert keine Plätze auf Vorrat ‑ weder für Nichtträgergemeinden noch für Trägergemeinden. Denn leere Betten verursachen immer zusätzliche Kosten. Auch bei einem Verbleib im Zweckverband gibt es keine garantierten Plätze für Birmensdorferinnen und Birmensdorfer!
  • Das Akutspital und das Pflegezentrum des Spitalverbands müssen kostendeckend arbeiten: Die Bettenauslastung muss unabhängig von der Belegung durch Einwohnerinnen und Einwohner der Trägergemeinden möglichst hoch sein.
  • Medizinische Leistungen, die das AZAB nicht erbringen kann, sind nach wie vor im Spital Limmattal, im Stadtspital Triemli und in anderen Institutionen sichergestellt. Für die grosse Mehrheit der pflegebedürftigen Birmensdorferinnen und Birmensdorfer reichen die medizinischen und pflegerischen Leistungen des AZAB jedoch völlig aus.
  • Der Rettungsdienst bleibt für alle Einwohnerinnen und Einwohner von Birmensdorf jederzeit gewährleistet. Die Krankenwagen fahren wie bisher je nach Fall, Platz und Bedarf das Spital Limmattal, das Stadtspital Triemli, das UniversitätsSpital oder ein anderes Spital an.
  • Akutspital und Pflegezentrum in Schlieren haben sich an die geltenden Tarifbestimmungen zu halten. Der am Podiumsgespräch in die Runde geworfene Zuschlag für Birmensdorferinnen und Birmensdorfer von CHF 60.00 pro Tag bei einem Austritt ist nicht umsetzbar. Nach den heute geltenden Tarifbestimmungen haben Bewohnerinnen und Bewohner mit Wohnsitz ausserhalb der Trägergemeinden einen Zuschlag von CHF 14.00 zu entrichten. Eine Vervierfachung dieses Zuschlags ist nicht nachvollziehbar. Andere Pflegeinstitutionen erheben schon heute keine solchen Zuschläge mehr.
  • Bleibt die Gemeinde im Zweckverband, subventionieren die Birmensdorferinnen und Birmensdorfer wegen der geringen Nutzung des Angebots die Betten der übrigen Trägergemeinden. Eine Belastung der Gemeinden nach der effektiven Benützung wurde von der Delegiertenversammlung abgelehnt.
  • Die jährliche Zinsverpflichtung von CHF 20’000, die Birmensdorf für den Neubau des Pflegezentrums eingehen müsste, ist noch nicht in trockenen Tüchern. Nach den geltenden Statuten ist von CHF 40’000 pro Jahr oder CHF 875’000 für die kommenden 20 Jahre auszugehen. Der Zweckverband legt den Stimmberechtigten die Statuten mit den neuen Spielregeln der Finanzierung erst nach der Abstimmung über den Neubau des Pflegezentrums vor.
  • Wie die finanzielle Situation der Stadtspitäler Triemli und Waid sowie anderer Spitäler zeigt, geht jede Gemeinde oder Stadt mit Defizitgarantien im sich laufend verändernden Gesundheitsbereich ein letztlich unkalkulierbares finanzielles Risiko ein.

Solidarität ist ein wichtiger Pfeiler unserer Gesellschaft. Birmensdorf ist und bleibt solidarisch ‑ zum Beispiel beim Sozialdienst Limmattal. Vor bedeutungsschweren Entscheidungen müssen aber Standortbestimmungen und Neuausrichtungen erlaubt sein. Solidarität und Risiken sind abzuwägen.

Die pflegebedürftigen Birmensdorferinnen und Birmensdorfer entscheiden sich seit 2012 Jahr für Jahr deutlich für das AZAB. Am 25. November 2018 sind die Birmensdorfer Stimmberechtigten dazu aufgerufen, zum beantragten Austritt aus dem Spitalverband Stellung zu nehmen.

Der Gemeinderat