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Der «Dreiklang» auf dem Waffenplatz funktioniert

Seit vier Jahren gibt es für die zivile Nutzung des Waffenplatzes verbindliche Regeln (Benutzungsordnung).

Die bisher gemachten Erfahrungen zeigen, dass die «Benutzungsordnung für Zivilpersonen» viele Vorteile gebracht hat:

  • Die Sicherheit auf dem Waffenplatz ist sowohl für Militär- als auch für Zivilpersonen gewährleistet;
  • Die Verhaltensregeln für ein partnerschaftliches Mit- und Nebeneinander sind klar definiert, signalisiert und für alle Benutzerinnen und Benutzer verständlich;
  • Der Naturreichtum, die Tier- und Pflanzenwelt bleiben geschützt;
  • Der Dreiklang (Militär – Landwirtschaft – Mensch/Erholung) bleibt erhalten.

Damit der Waffenplatz für die Zivilbevölkerung auch weiterhin als schönes Naherholungsgebiet zur Verfügung steht, werden alle Nutzerinnen und Nutzer gebeten, die Benutzungsregeln – diese sind auf den gut sichtbaren Tafeln an den Hauptzufahrtsstrassen ersichtlich – auch in Zukunft einzuhalten.

Den aktuellen Flyer sowie weitere Informationen zur Benutzungsordnung finden Sie unter www.zh.ch/waffenplatz.

Die Waffenplatzplatzverwaltung und das Waffenplatzkommando danken allen für die gelebte Unterstützung und die Einhaltung der «Regeln»!