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Initiativen für Einheitsgemeinde gültig erklärt; Medienmitteilungen der Schulpflegen und des Gemeinderates

Die Primarschulpflege Birmensdorf und der Gemeinderat Birmensdorf haben die Initiative von Paul Flückiger, Birmensdorf, zur Bildung einer Einheitsgemeinde für gültig erklärt. Ebenfalls hat die Sekundarschulpflege Birmensdorf-Aesch die Gültigkeit der zweiten Initiative Flückigers für die Auflösung der Sekundarschulgemeinde mit anschliessender Vereinigung mit der Einheitsgemeinde festgestellt. Somit müssen die Stimmberechtigten innert sechs Monaten entscheiden, ob die Initiative „erheblich“ ist und weiterverfolgt werden soll.

Am 23. November 2018 reichte der Birmensdorfer Stimmberechtigte Paul Flückiger der Primarschulpflege Birmensdorf und dem Gemeinderat Birmensdorf die „Einzelinitiative zur Auflösung der Primarschulgemeinde Birmensdorf und Übernahme der Schulaufgaben durch die politische Gemeinde Birmensdorf (Bildung einer ‚Einheitsgemeinde‘)“ ein. Tags zuvor hatte der Initiant der Sekundarschulpflege die „Einzelinitiative zur Auflösung der Sekundarschulgemeinde Birmensdorf-Aesch mit Übernahme der Schulaufgaben durch die politische Schulstandortgemeinde Birmensdorf“ eingereicht. Sowohl die Primarschulpflege und die Sekundarschulpflege als auch der Gemeinderat haben die formelle Gültigkeit der beiden Initiativen erklärt. Somit müssen die Stimmberechtigten innert sechs Monaten an der Urne entscheiden, ob die Initiative „erheblich“ ist und weiterverfolgt werden soll.

Falls die Stimmberechtigten die Initiativen für erheblich erklären, sind die Behörden beauftragt, gemeinsam innert 18 Monaten eine weitere Abstimmungsvorlage zur Umsetzung des Initiativbegehrens auszuarbeiten. Der Initiant verlangt die Schaffung einer Einheitsgemeinde in Birmensdorf, in der die politische Gemeinde alle Schulaufgaben (Kindergarten, Primarstufe, Sekundarstufe) ‑ auch für die Sekundarschülerinnen und -schüler von Aesch übernimmt und die Primarschulgemeinde und die Sekundarschulgemeinde aufgelöst werden. Erklären die Stimmberechtigten die Initiative für nicht erheblich, ist die Initiative abgelehnt.

Die drei Gemeinden arbeiten in der Vorbereitung der Vorlage an die Stimmberechtigten zusammen und werden wieder informieren.